Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Baudurchführung:
(1) Bauliche Voraussetzungen
Ein tragfähiger, frostsicherer und ebener Untergrund sowie glatte anschlussfähige waage- und senkrechte Wände sind Voraussetzung für die Montage.
Der Unterbau muss geeignet sein, die zusätzlichen zur Eigenlast auftretenden Lasten (Schneelast, Windeinwirkung etc.) in jeder Richtung verzugsfrei
aufnehmen zu können. Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Mauerwerk als auch der Boden selten im Lot bzw. in der Waage sind, daher können Abstände,
Öffnungen und Spalten verbleiben. Der Aufwand und die Notwendigkeit von Anpassungsarbeiten werden mit dem Bauherren/der Bauherrin nach erfolgter
Montage besprochen und können gerne separat beauftragt werden.
Anpassungsarbeiten werden laut gültigem Regiestundensatz der FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten von derzeit EUR 65,00 (inklusive MwSt.) pro Facharbeiter verrechnet.
(2) Baubewilligung
Die Klärung, ob eine Baubewilligung notwendig ist, obliegt dem Bauherrn/der Bauherrin. Falls erforderlich, erstellt die FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten den kompletten Einreichplan und alle zusätzlich notwendigen Unterlagen. Die Gebühren sind vom Bauherrn/Bauherrin (Bauwerber) zu tragen. Ebenso ist die Baueinreichung/Bauanzeige durch den Bauwerber vorzunehmen.
(3) Auftrags- und Planbestätigung
Bitte beachten Sie, dass die FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten keine Schritte, die über die allgemeine Beratungsleistung hinausgehen unternimmt, ohne vorher den schriftlichen Auftrag des Bauherrn/der Bauherrin einzuholen. Auch wird die Produktion erst nach der Planabnahme seitens des Bauherrn/der Bauherrin gestartet. Für daraus resultierende zeitliche Verzögerungen kann seitens der FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten keine Verantwortung übernommen werden. Die Gewährleistungspflichten der FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten werden dadurch nicht beeinflusst.
(4) Lieferung/Montage
Die voraussichtlichen Liefer- und Montagetermine werden mit Ihrem FIRMA MARTIN NICOLUSSI Berater bei der Auftragserteilung abgesprochen. Der genaue Liefer- und Montagetermin wird zirka 1-2 Wochen im Vorhinein telefonisch oder schriftlich mit dem Bauherrn/Bauherrin vereinbart.
(5) Bestehende Baumängel und Bauschäden
Vorhandene, versteckte Mängel und Schäden an bereits bestehenden Baukörpern sind unbedingt vorab bauseitig zu prüfen. Für daraus resultierende Schäden am bestehenden Baukörper, sowie dem von FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten errichteten Baukörper kann keine Haftung und/oder Gewährleistung übernommen werden.
(6) Temperaturunterschiede
Durch hohe Temperaturunterschiede und eine erhöhte Luftfeuchtigkeit kann es zeitweise zu einer oberflächlichen Kondenswasserbildung kommen. Diese ist unvermeidbar und wird durch aktives Lüften wieder beseitigt.
(7) Zusatzvereinbarungen und Änderungen
Bitte beachten Sie, dass in der Bauausführung nach Auftragserteilung zusätzliche Kosten entstehen können, welche die Investitionssumme verändern. Daher bedürfen alle Zusatzvereinbarungen und Abänderungen einer schriftlichen Auftragsänderungsbestätigung seitens der FIRMA MARTIN NICOLUSSI Wintergärten .
(8) Garantierichtlinien
Der FIRMA MARTIN NICOLUSSI übergibt dem Bauherrn/Bauherrin nach Fertigstellung und schriftliche Abnahme des Baukörpers durch den Bauherrn/die Bauherrin ein Begleitschreiben mit umfangreichen Pflege- und Garantieinformationen.
(9) Datenschutzerklärung
Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Homepage mit der Adresse www.nicolussi-martin.at veröffentlicht wird. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzerklärung auch gerne separat zu.
II. Allgemeines:
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Martin Nicolussi Wintergärten. Abweichende Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung des Lieferanten unwirksam.
(2) Die Firma Martin Nicolussi Wintergärten ist an ihr Angebot 30 Tage nach dessen Abgabe gebunden. Diese Bindung erlischt allerdings, sofern sich in dieser Zeit aufgrund unvorhergesehener Lohn- und Materialpreissteigerungen eine Überschreitung des Angebotes von mind. 5% ergeben würde.
(3) Alle Preise gelten ab Werk, inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(4) Von Firma Martin Nicolussi Wintergärten übermittelte Entwürfe und Zeichnungen dürfen nur mit deren Genehmigung dritten Personen zugänglich gemacht werden. Alle Rechte daran bleiben bei der Firma Martin Nicolussi Wintergärten.
(5) Mehrkosten bei Liefer- und Montageverzögerungen, die durch den Besteller verursacht worden sind, kann die Firma Martin Nicolussi Wintergärten gesondert in Rechnung stellen.
(6) Maurerarbeiten sind vom Besteller auf dessen Kosten durchzuführen. Die Kosten der Montage, der Lieferung sowie des fachgerechten Anschlusses der bestellten Lieferung an bestehende Baulichkeiten jedweder Art sind vom Besteller gesondert zu vergüten (je nach Vereinbarung). Arbeiten an vorhandenen Einbauten wie zum Beispiel Versetzen von Markisen hat der Besteller auf eigene Kosten zu veranlassen.
(7) Über den Auftrag hinausgehende Mehrleistungen und Nachtragsarbeiten sind vom Besteller separat zu bezahlen.
(8) Regieleistungen sind nach den angefallenen Stunden und dem angefallenen sonstigen Aufwand zu bezahlen – der gültige Regiekostensatz beträgt EUR 65,00 pro Stunde, pro Monteur inkl. 20% Mehrwertsteuer.
(9) Den erforderlichen Kraft- und Lichtstrom hat der Besteller auf seine Kosten beizustellen.
(10) Sollte trotz aufrechter Baugenehmigung auf Einspruch eines Nachbarn eine Einstellung des Bauvorhabens erfolgen, so ist in jedem Fall der gesamte Auftragswert zu bezahlen.
(11) Angemessene Reisezeiten von Mitarbeitern der Firma Martin Nicolussi gelten als Arbeitszeiten und werden lt. gültigen Regiekostensatz oder gültiger vertraglicher Vereinbarung in Rechnung gestellt.
III. Lieferung:
(1) Die Lieferzeit beginnt erst nach dem Vorliegen des vom Besteller genehmigten Planes, der allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen und nach dem Abschluss aller vom Besteller vor der Lieferung zu erbringenden Leistungen.
(2) Höhere Gewalt und sonstige der Bestimmung des Lieferanten nicht unterliegende Behinderungen der Erzeugung oder Ablieferung verlängern die Lieferzeit, ohne dass der Besteller hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.
(3) Im Falle eines von Firma Martin Nicolussi Wintergärten verschuldeten mindestens sechswöchigen Lieferverzuges kann der Besteller unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzugs der Firma Martin Nicolussi Wintergärten sind ausgeschlossen.
(4) Der Besteller hat die Leistungen der Firma Martin Nicolussi Wintergärten unverzüglich zu überprüfen und in die Augen fallende Mängel unverzüglich zu rügen, widrigenfalls ein Recht auf Ersatz dieser Mängel ausgeschlossen ist.
(5) Nach Erbringung der Leistungen durch die Firma Martin Nicolussi Wintergärten gehen alle Risiken und Kosten der Lagerung zu Lasten des Bestellers. Auch bei erfolgter Teilleistung geht dieses Risiko auf den Besteller über.
IV. Zahlung:
(1) Wenn nicht separat etwas anderes vereinbart ist, so sind 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 50% bei Lieferung und 20% bei Fertigstellung des vereinbarten Werkes, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Monteure und Mitarbeiter der Firma Martin Nicolussi sind nicht inkassoberechtigt (Registrierkassenpflicht). Die Firma Martin Nicolussi Wintergärten ist berechtigt, ihre Leistung bis zur entsprechenden Zahlung zurückzubehalten.
(2) Gerät der Besteller mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug oder in Annahmeverzug, so tritt Terminverlust ein. Für die offenen Beträge sind ab Eintritt des Verzuges 8 % Zinsen p.a. zu vergüten. Der Verzug des Bestellers berechtigt die Firma Martin Nicolussi Wintergärten auch zum Rücktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist für den Besteller.
(3) Lässt der Besteller die Nachfrist ungenutzt, ist die Firma Martin Nicolussi Wintergärten berechtigt, 30 % der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer als Nichterfüllungsschaden zu begehren. Daneben hat der Besteller jedenfalls angearbeitete Teile der bestellten Lieferung entsprechend den vereinbarten Preisen zu bezahlen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Leistungen Eigentum der Firma Martin Nicolussi Wintergärten. Bei Veräußerung
solcher Vorbehaltsware hat der Besteller seine Zahlungsansprüche gegen den Dritten (Käufer) bis zur Höhe der offenen Forderung der Firma Martin Nicolussi
Wintergärten abzutreten.
(4) Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der gelieferten Ware durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Firma Martin Nicolussi Wintergärten hinzuweisen und diese von der Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme unverzüglich zu verständigen. Wird über das Vermögen des Bestellers der Konkurs, ein gerichtliches Vorverfahren oder Ausgleichsverfahren eröffnet, fallen die eingeräumten Rabattsätze, Zahlungsziele und sonstige Vergütungen weg. Dies gilt auch bei Durchführung eines außergerichtlichen Ausgleiches.
(5) Kostenvoranschläge und von der Firma Martin Nicolussi Wintergärten zur Angebotsabgabe erstellte Pläne sind vom Besteller zu bezahlen. Bei Auftragserteilung werden allerdings diese Kosten in Abzug gebracht. Der Firma Martin Nicolussi Wintergärten für die Erlangung baubehördlicher Genehmigungen entstehende Kosten hat der Besteller jedenfalls zu ersetzen, auch wenn es zu keiner Genehmigung kommt.
V. Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz (gilt nur für Konsumenten):
(1) Hat der Besteller seine Vertragserklärung weder in den von der Firma Martin Nicolussi Wintergärten für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen, noch bei dem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Firma Martin Nicolussi Wintergärten, die zur Identifizierung des Vertrages
notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Besteller, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu
laufen. Diese Belehrung ist dem Besteller anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Aufträge, die aufgrund einer Anforderung des
Kunden für einen Besuch in seinem Wohnhaus zustande kommen, gelten als nicht rücktrittsberechtigt.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Firma Martin Nicolussi Wintergärten oder ein mit ihr zusammenwirkender Dritter den Besteller im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches individuelles Ansprechen auf der Straße, in die vom Lieferanten für seine geschäftlichen Zwecke benutzten Räume gebracht hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Besteller nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Firma Martin Nicolussi Wintergärten oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.
VI. Haftung/Gewährleistung
(1) Werden vom Besteller Pläne mit Maßangaben beigestellt, so haftet er für die Richtigkeit, soweit nicht Naturmaß vereinbart wurde. Ebenso haftet der Besteller für die maßgetreue und fachgerechte Ausführung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 2 Jahre für bewegliche Bauteile und 3 Jahre für unbewegliche Bauteile ab Übergabe der Lieferung an den Besteller. Die Firma Martin Nicolussi Wintergärten haftet dem Besteller nach ihrer Wahl nur für Verbesserung, allenfalls Ersatz sowie für Nachtrag des Fehlenden. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung. Darüber hinaus haftet die Firma Martin Nicolussi Wintergärten nur für grobes Verschulden. Die Erfüllung einer Gewährleistungspflicht der Firma Martin Nicolussi Wintergärten löst keine neue Gewährleistungsfrist aus. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
(3) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, Mängelrügen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Für Mängel oder Schäden in Folge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder aus Umständen, die außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegen, haftet die Firma Martin Nicolussi Wintergärten nicht.
(5) Gewährleistungs- und alle sonstigen Ersatzansprüche des Bestellers erlöschen, wenn er Mängelbehebungen ohne Zustimmung der Firma Martin Nicolussi Wintergärten eigenmächtig vornehmen lässt.
(6) Erfolgt eine Lieferung aufgrund von Angaben, Zeichnungen und Plänen oder Modellen des Bestellers, so haftet die Firma Martin Nicolussi Wintergärten nur für plangemäße Erstellung nach diesen Vorgaben. Für Zeichenfehler des Bestellers oder andere Fehler anderer Professionisten haftet die Firma Martin Nicolussi Wintergärten nicht.
VII. Sonstiges:
(1) Wir weisen darauf hin, dass der Kunde verantwortlich ist, dass seine Brand- und Sicherheitstechnischen Anlagen, während der ganzen Montagezeit, teilweise oder komplett deaktiviert werden.
(2) Unseren Monteuren ist Zugang zu Strom sowie Sanitäranlagen (Trinkwasser, Toilette) zu gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, wird dies auf Kosten des Bauherrn-in extern zur Verfügung gestellt.
(3) Sollte aufgrund der statischen Berechnung der bestellten Konstruktion eine Abweichung von der vereinbarten Form der Ausführung des Liefergegenstandes notwendig werden, so verpflichtet sich die Firma Martin Nicolussi Wintergärten, die erforderlichen Änderungen im Plan vorzunehmen und dabei den Wünschen des Bestellers unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse Rechnung zu tragen. Mit der Ausführung des geänderten Planes verbundene Mehrleistungen sind vom Besteller zusätzlich zu vergüten. Eine derartige Planänderung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt.
Wenn sich aufgrund der von der Firma Martin Nicolussi Wintergärten vorgenommenen Vermessung ergibt, dass die veranschlagten Montagekosten überschritten werden und eine Einigung mit dem Besteller über einen Aufpreis nicht zustande kommt, ist die Firma Martin Nicolussi Wintergärten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Abbildungen und Anzeigen sind nur maßgebend, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Auftrages werden.
(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragsteile ist ausschließlich Bludenz.
(6) Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich, unwiderruflich und unbefristet damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Lichtbilder von dem von ihm erstellten Werk (Wintergarten, etc.) uneingeschränkt und unentgeltlich für seine Werbezwecke in den verschiedensten Medien (Internet, Print, Social Media, etc.) verwenden darf. Der Auftragnehmer wird darauf achten, dass auf diesen Lichtbildern keine Personen vorhanden bzw.
erkennbar sind.